Die Gesellschaft wurde als "Gesellschaft bürgerlichen
Rechts" = GbR am 10.11.2004 gegründet. Die GbR stellt
die einfachste und unbürokratischste Gesellschaftsform
für ein kleines Gemeinschaftsunternehmen dar. Bisher
ist die GbR – soweit bekannt – die gängigste
Gesellschaftsform für das Betreiben von kleineren Solaranlagen.
Typische Fondsgesellschaften werden in der Form der GmbH &
Co KG geführt welche aber sehr formell und teuer ist
und sich nur für große Projekte lohnt
Die GbR wird durch gewählte Geschäftsführer
vertreten. Sie hat eine unbeschränkte Haftung –
was ihr Schwachpunkt ist. Diese Haftung wurde im Gesellschaftsvertrag
soweit eingeschränkt, dass die Gescäftsführer
nach Außen nur mit dem Zusatz "die Haftung ist
auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt" (sog.
GbR mbH) auftreten dürfen. Dies ist ein Teilschutz vor
der Haftung. Ein anderer ist der Abschluss einer Versicherung
die die Photovoltaikanlage schützt. Damit ist Ausfall,
Beschädigung, Haftpflicht etc. versichert. Ein komplettes
ausschließen der Haftung ist allerdings bei der GbR
nicht möglich.
Da die Gesellschaft weiter wächst – die ursprüngliche
Anlage ist schon überzeichnet und wird erweitert –
denken die Initiatoren derzeit über die Umfirmierung
in eine GmbH & Co KG nach. Die Entscheidung wird in einer
Gesellschafterversammlung voraussichtlich im Januar zu treffen
sein.
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